Warum sollte man den Baugrund untersuchen lassen ?

In Berlin und Brandenburg besteht der Baugrund in den allermeisten Fällen aus sogenannten Lockergesteinen. Dies sind Böden, die aus einzelnen Körnern verschiedener Größe und Hohlräumen dazwischen bestehen. Die Hohlräume können in unterschiedlichem Ausmaß Wasser enthalten. Unterhalb des Grundwasserspiegels sind sie vollständig mit Wasser gefüllt.

Wenn ein solcher Boden beipielsweise mit einem Haus belastet wird, können die Hohlräume sich verkleinern und die einzelnen Körner sich gegeneinander verschieben. Insgesamt hat der Boden dadurch nach der Belastung ein geringeres Volumen - er wurde zusammengedrückt. Das Haus “sinkt” dabei etwas in den Baugrund ein - man spricht hierbei von Setzung.

Das Ausmaß und der Ablauf (sofort oder über Jahre hinweg) dieser Setzungen ist maßgeblich von der Korngröße, Kornverteilung und der Menge der Hohlräume abhängig. Setzungen von mehr als ein - zwei Zentimetern können zu Problemen für das errichtete Gebäude führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Setzungen unter unterschiedlichen Gebäudeteilen verschieden groß sind. Hierdurch kann es in Bauteilen zu Spannungen kommen, die schließlich Risse verursachen.

Noch viel beträchtlichere Schäden können bei einem sogenannten Grundbruch eintreten. Bei zu großen Belastungen können sich zwischen den Körnern Gleitbahnen ausbilden, an denen der Boden insgesamt verschoben wird. Hierdurch ist die haltende Funktion des Bodens teilweise verloren, die Schäden können bis zum Einsturz reichen. Dies ist jedoch als Extremfall anzusehen.

Eine Baugrunduntersuchung ergibt Aussagen darüber, ob der untersuchte Boden eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist und ob für das geplante Gebäude unverträgliche Setzungen zu erwarten sind. Aus den Angaben über den Boden wird eine zulässige Belastung abgeleitet, bei der ein Grundbruch auszuschließen ist.

Auf jeden Fall sollte der Baugrund an mindestens zwei Lokationen untersucht werden, damit Aussagen über die Gleichmäßigkeit der Ablagerungsverhältnisse gemacht werden können. Nach Fertigstellung der Baugrube ist ebenfalls auf die Gleichmäßigkeit der Bodenverhältnisse zu achten und im Zweifelsfall eine Baugrubenabnahme durchzuführen. Hinweise hierzu sind in der Ausarbeitung der Baugrunduntersuchung enthalten.

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